Velodrom – Einschränkungen aufgrund der Änderung der Infektionsschutzverordnung ab 02.11.2020

Nutzerinformation

Aktuell: Einschränkungen aufgrund der Änderung der Infektionsschutzverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 mit dem Hinweis auf die zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 und die durch den Senat von Berlin am 29.10.2020 beschlossenen  Änderungen zur Infektionsschutzverordnung  informiere ich darüber, dass der Sportbetrieb in sämtlichen Sporthallen der Max-Schmeling-Halle sowie im Velodrom ab dem 02.11.2020 bis auf weiteres ausgesetzt wird. 

Über alle weiteren Entwicklungen werde ich zu gegebener Zeit erneut informieren. Bitte informieren Sie Ihr Sport-, Trainings- und Kitagruppen kurzfristig. Eine Nachricht in Papierform erfolgt nicht. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Bemühungen. 

Senatsverwaltung für Inneres und Sport