Frankfurt, 18. Oktober 2019
Derny/Schrittmacher Lizenzanträge für Jahrgänge 1955 und älter
Der Bund Deutscher Radfahrer e.V. informiert hiermit darüber, dass gemäß UCI Reglement Art. 3.2.195 Derny/Schrittmacher eine Lizenz beantragen müssen. Zudem muss ein Gesundheitsattest für die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen vorgelegt werden. Außerdem dürfen die Dernyfahrer/Schrittmacher nicht älter als 65 Jahre alt sein. Aus gegebenem Anlass können daher Derny/Schrittmacher Lizenzen ab Jgg 1955 und älter nur noch als Trainings-Schrittmacherlizenzen beantragt werden.